Beschreibung
Lizenzbestimmungen
Mit der Entrichtung des vereinbarten Rechnungsbetrags erhält der Lizenznehmer ausschliesslich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.
Grundsätzlich erwirbt der Lizenznehmer nur das nicht exklusive Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht.
Allfällig weitere betroffene Rechte wie dasjenige abgebildeter Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u.a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.
Web- und Präsentationsbild
Verwendung in Präsentationen oder Internetauftritten, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet.
Druckbild in hoher Auflösung
Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z.B. Drucksachen, Zeitschriften, WEB, Präsentationen, Flyer). Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet.
Weiterverkauf
Der Weiterverkauf eines Bildes ist nicht zulässig.
Nicht zulässige Verwendung
Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:
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zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen
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in pornographischem Zusammenhang
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in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en) sowie
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in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
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wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
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Des Weiteren ist eine Verwendung nicht zulässig, wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.